Rechtsprechung
LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Schadenersatz wegen Provisionsminderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses bei Änderung des Vertriebssystems in der Versicherungswirtschaft; Schadensersatzklage eines Außendienstmitarbeiters wegen Fürsorgepflichtverletzung beim Einsatz von Vorwerbern und Vermittlern; Entschädigungsklage wegen Benachteiligung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Änderung des Vertriebssystems in der Versicherungswirtschaft; Schadensersatzklage eines Außendienstmitarbeiters wegen Fürsorgepflichtverletzung beim Einsatz von Vorwerbern und Vermittlern; unbegründete Entschädigungsklage wegen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.11.2009 - 25 Ca 17217/08
- LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09
Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Die Ablehnung von Aufhebungsverträgen verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (BAG vom 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 - NZA 2010, 561; BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 242/09 - NZA 2010, 273) und stellt auch keine verbotene Diskriminierung nach dem Geschlecht dar.Insoweit genießt die Vertragsfreiheit Vorrang vor dem Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG vom 25.02.2010 und vom 17.12.2009 aaO).
- BAG, 25.02.2010 - 6 AZR 911/08
Aufhebungsverträge - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Die Ablehnung von Aufhebungsverträgen verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung (BAG vom 25.02.2010 - 6 AZR 911/08 - NZA 2010, 561; BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 242/09 - NZA 2010, 273) und stellt auch keine verbotene Diskriminierung nach dem Geschlecht dar.Hat sich der Arbeitgeber vorbehalten, in jedem Einzelfall über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu entscheiden, fehlt es bereits an einer verteilenden Entscheidung nach einer von ihm selbst aufgestellten Regel (BAG vom 25.02.2010, aaO, Rn. 46).
- BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Anders als in den Fällen vereinbarter variabler Gehaltsbestandsteile, die an die Erfüllung von Zielvereinbarungen anknüpfen und entsprechende Festlegungsverpflichtungen des Arbeitgebers begründen (BAG vom 12.5.2010 - 10 AZR 390/09 - NZA 2010, 1009), gibt es für den Kläger eine vollständige Entgeltvereinbarung, bei deren Anwendung die erfolgsabhängige Vergütung errechnet werden kann.
- BAG, 21.01.1997 - 1 AZR 572/96
Schichtenregelung durch Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Bei Fragen, die die Organisation des Betriebes betreffen, ist eine Bindung des Arbeitgebers durch ein gleichförmiges Verhalten nur ausnahmsweise anzunehmen (BAG vom 21.1.1997 - 1 AZR 572/96 - NZA 1997, 1009). - BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96
Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Das ist in der Regel dann der Fall, wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrages einer einseitigen Änderung unterliegen sollen, durch die das Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung grundlegend gestört würde (BAG vom 28.5.1997 - 5 AZR 125/96 - NZA 1997, 1160). - BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG München, 07.10.2010 - 2 Sa 1208/09
Im Rahmen einer Interessenabwägung ist zu prüfen, ob das Schutzinteresse des Arbeitnehmers das Eigeninteresse des Arbeitgebers überwiegt, also aus Sicht eines verständigen Dritten angemessen erscheint (BAG vom 10.7.1991 - 5 AZR 383/90 - NZA 1992, 27).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 97/11
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 7. Oktober 2010 - 2 Sa 1208/09 - wird zurückgewiesen.